Reddit Reddit reviews Steuern, aber lustig! Steuertipps für Existenzgründer und Jungunternehmer.: Von der Existenzgründung an Geld sparen! (German Edition)

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Steuern, aber lustig! Steuertipps für Existenzgründer und Jungunternehmer.: Von der Existenzgründung an Geld sparen! (German Edition)
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1 Reddit comment about Steuern, aber lustig! Steuertipps für Existenzgründer und Jungunternehmer.: Von der Existenzgründung an Geld sparen! (German Edition):

u/Schgebbl · 5 pointsr/eupersonalfinance

As this goes deeply into german tax and social insurance for a german OP I will answer in german. If somebody needs a translation in english, feel free to hit me up with what google translate left unclear.

Servus!

Bist du Schüler oder Student und so über deine Eltern in der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) familienversichert? Dies solltest du unbedingt klären, da ein 450 € Job dir keine Krankenversicherung beschert, dies ist erst ab einem Einkommen von 451 € der Fall! Ich gehe im Folgenden davon aus, dass du Schüler bist und über deine Eltern familienversichert bist, oder als Student eine eigene Krankenversicherung im Studententarif unterhältst.

Zuerst zur Sozialversicherung.

Im Minijob (450 € Job) hast du alle Rechte wie ein "regulärer"/Vollzeitangestellter auch, bis auf die Ausnahme der Krankenversicherung. Von deinem Gehalt werden allerdings (mit einer Ausnahme, siehe gleich Rentenversicherung) keine Beiträge einbehalten, diese trägt der Arbeitgeber allein. Von deinem Gehalt werden 3,7 % für die gesetzliche Rentenversicherung einbehalten, die anderen 11,3 % bezahlt dein Chef. Du hast die Möglichkeit, dich in deinem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, dann sparst du dir 3,7 % Abzug und 15 % gehen nicht auf dein Rentenkonto und dein Zeitkonto füllt sich nicht. Generell wäre dies ein schlechter Tip.

Hast du eine selbständige Nebentätigkeit neben Schule oder Beruf musst du hierfür keine Beiträge zahlen. Als Selbständiger bist du in der Regel nicht versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, Ausnahmen siehe SGB VI § 2 Nr. 9, beachte das "und" zwischen lit. a und b. Für den Anfang macht es in der Regel Sinn, sich für die Dauer von 3 Jahren als Existenzgründer befreien zu lassen. So hat man keine Probleme, wenn man z. B. am Anfang das Gros der Aufträge von nur einem Auftraggeber erhält.

Krankenversicherungsbeiträge fallen ferner nicht an, solange die Selbständigkeit wirklich nur als Nebentätigkeit ausgeübt wird, also sowohl vom Gewinn, als auch vom zeitlichen Einsatz eine untergeordnete Rolle gegenüber der Haupttätigkeit (Schule, Universität) einnimmt.

Zu den Steuern

Das Einkommen aus dem Minijob wird pauschal besteuert. Die Steuer wird vom Arbeitgeber getragen und von diesem an die Minijobzentrale abgeführt. Der Minijob muss also für eine solche steuerliche Situation nicht weiter betrachtet werden.

In der Regel läuft die Besteuerung des Arbeitseinkommens so ab, dass von deinem Bruttogehalt die Steuern (Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) abgezogen und direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt werden. In Steuerklasse 1 wird dabei so viel einbehalten, dass du keine Steuerschuld mehr gegenüber dem Fiskus hast. Das "Problem" ist hier, dass in der Regel zuviel einbehalten wird. Durch das Absetzen gewisser Kosten bekommt man in der Regel Geld vom Staat zurück, wenn man die Steuererklärung einreicht, was man auch bitte tun sollte ;-)

Als Selbständiger generierst du Einnahmen und hast Ausgaben, die du tätigen musst, um deine Einnahmen generieren zu können. Hier wird nicht das Einkommen (der Umsatz) als Bewertungsgrundlage heran gezogen, sondern der Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben. Bis du jährlich 500.000 € Umsatz oder 50.000 € Gewinn generierst, musst du nicht bilanzieren, solange reicht eine Einnahmenüberschussrechnung. Das Formular EÜR heftest du an deine Steuerklärung an, reichst es pünktlich (31.5. des Folgejahres) ein und bekommst einen Bescheid, auf dem steht, wieviele Steuern du zahlen musst. Da ich jetzt schon zwei mal die Steuererklärung angesprochen habe: Es gibt sehr gute Programme, mit denen man die Steuerklärung, auch für Gewerbebetriebe, einfach durchführen kann. Ich empfehle "tax" von Buhl ("tax 2016" für das Steuerjahr 2015).

Weiterhin muss man mit einer Selbständigkeit in der Regel die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) beachten. Solange man unter 17.501 € umsatzsteuerpflichte Umsätze (nicht Gewinn) erzielt, kann man sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Man kann dann allerdings auch keine Vorsteuer abziehen, sodass hier immer eine Einzelfallbetrachtung angeraten ist!

Zu deinem Fall: Wie /u/enter-username schon geschrieben hat, wirst du keine Steuern zahlen müssen, da deine steuerpflichtigen Einnahmen unter dem Grundfreibetrag liegen. Trotzdem musst du für deine Tätigkeit beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden! Auch musst du den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" den du kurz danach vom Finanzamt zugeschickt bekommst ausfüllen. Hier solltest du aufpassen, was du schreibst und nicht übertrieben hoch oder niedrig schätzen, da dies Auswirkung auf das weitere Verfahren des Finanzamtes hat. Außerdem bist du als Gewerbetreibender grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, selbst wenn du keine oder nur wenige Umsätze hast. Und du bist verpflichtet, ordnungsgemäß Buch zu führen, für eine Einnahmenüberschussrechnung reicht eine Excel-Tabelle aber voll aus. Beachte jedoch, dass du für jede Ausgabe den Beleg sauber abheften musst.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen allgemeinen Rahmeninformationen helfen. Gerne beantworte ich auch weitere Fragen.

Wenn du mehr über das Thema Steuern als Jungunternehmer erfahren möchtest, kann ich das Buch Steuern, aber lustig empfehlen.